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Wuschel Wuschel

Aufbau­seminare

FES Aalen (Fahreignungsseminare in Aalen)

Absolvieren Sie das FES in Aalen. Das Fahreignungsseminar (kurz: FES) ist geeignet für alle, die im Rahmen des begleitenden Fahrens ihre Tochter oder ihren Sohn begleiten wollen aber nicht dürfen, da sie nicht nur einen sondern zwei Punkte in Flensburg haben. Aber auch für Fahrer, die bereits ein paar Punkte mehr gesammelt haben. Dadurch können sie sich von der ‚Magischen Zahl Acht‘ und dem damit verbundenen Führerscheinentzug etwas entfernen. Das Fahreignungsseminar findet in unserer Fahrschule in Aalen / Wasseralfingen statt. Gerne beraten wir Sie vor Ort rund um das Thema FES in Aalen.

Der Punkteabbau in Flensburg

Innerhalb von 5 Jahren kann durch freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) ein Punkt in Abzug gebracht werden. Hierbei dürfen allerdings nur maximal 5 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem eingetragen sein. Wenn Sie einen Punktestand von 6 bis 7 Punkten haben erfolgt eine Verwarnung. Sie können auch jetzt noch freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen – haben aber keine Möglichkeit mehr Punkte abzubauen. Bei 8 oder mehr Punkten auf seinem Konto in Flensburg muss der Führerschein abgegeben werden.

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einem Verkehrspädagogischen und aus einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

Die Verkehrspädagogische Teilnahme findet bei mir in der Fahrschule in zwei Sitzungen zu 90 Minuten statt. Zwischen den beiden Sitzungen muss eine Woche Abstand liegen.

Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu 75 Minuten und findet bei einem qualifizierten Verkehrspsychologen statt. Hier müssen sogar drei Wochen Abstand zwischen den beiden Sitzungen liegen.

Ob Sie zuerst in die Fahrschule und dann zum Verkehrspsychologen gehen oder andersherum dürfen Sie selbst entscheiden.

Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystem

  • 1-3 Punkte Vormerkung, Betroffene werden nicht Benachrichtigt, durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann aber 1 Punkt abgebaut werden.
  • 4-5 Punkte 1.Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Durch diese Teilnahme kann 1 Punkt abgebaut werden.
  • 6-7 Punkte 2. Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Es können aber keine Punkte mehr abgebaut werden.
  • 8 Punkte 3. Mahnstufe: Entziehung der Fahrerlaubnis

Punktanzahl bei Zuwiderhandlungen

  • 1 Punkt für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
  • 2 Punkte für Straftaten, sofern sie ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
  • 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind.

Mit den Änderungen des neuen Punktesystems sollte eigentlich alles einfacher, durchschaubarer und auch fairer für die Autofahrer werden, aber es blieb beim eigentlich.

Punktetabelle

Vergehen Bußgeld in € Fahrverbot  in Monate Punkte
Benutzung eines elektr. Gerätes während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung   100,00 1
Überladung des PKW’s um mehr als 20%   95,00 1
Überladung des LKW’s um mehr als 5%   80,00 1
Erster Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze 500,00 1 2
Rote Ampel überfahren mit Gefährdung 200,00 1 2
Weniger als 40 m Abstand bei 160 km/h auf der AB 100,00 1
Weniger als 24 m Abstand bei 160 km/h auf der AB 240,00 1 2
Überholen mit Gefährdung Anderer 120,00 1
bis 31-40 km/h zu schnell Außerorts 120,00 1
bis 41-50 km/h zu schnell Außerorts 160,00 1 2
bis 21-25 km/h zu schnell Innerorts   70,00 1
bis 31-40 km/h zu schnell Innerorts 160,00 1 2
Dies ist nur ein Auszug aus der Punktetabelle (alle Angaben ohne Gewähr)!

Tilgungsfristen

  • 2,5 Jahre bei weniger schweren Ordnungswidrigkeiten.
  • 5 Jahre bei anderen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.
  • 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre.

Die Tilgungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Deliktes. Die Punkte hat man jedoch bereits vom Tattag an auf dem Konto.

Beachten Sie bitte:
Das Fahreignungsseminar (FES) kann nicht beliebig oft besucht werden sondern nur ein Mal in 5 Jahren!

Fahrverhaltensbeobachtung / MPU

Sie müssen sich im Rahmen einer  Beurteilung Ihrer Fahreignung einer Fahrverhaltensbeobachtung unterziehen? Keine Sorge! Wir bereiten Sie vertrauensvoll auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vor und stehen Ihnen während der Beobachtungsfahrt zuverlässig zur Seite.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für Ihre MPU. Wir helfen Ihnen weiter!

ASF (Aufbau-Seminar für Fahranfänger)

Das Führerschein-Aufbau-Seminar für Fahranfänger ist von Führerschein-Neulingen dann zu absolvieren, wenn Sie in der zweijährigen Probezeit im Straßenverkehr auffällig geworden sind. In dem Fall verpflichtet das jeweilige Landratsamt den Fahranfänger zum Besuch des Aufbauseminars.

Termine und Anmeldung:
Manula Göhringer und Simone Bihr
Kontaktaufnahme per Anruf oder WhatsApp unter  0155 / 66 43 28 06
oder per E-Mail unter   aaa-asf@gmx.de

 Ablauf Aufbauseminar:
Das Aufbauseminar besteht aus insgesamt 4 Theorie-Einheiten zu je 135 Minuten und aus einer Praxis-Einheit (Beobachtungsfahrt) von 30 Minuten. Für die Praxis-Einheit ist jedoch insgesamt ein Zeitaufwand von zwei Stunden einzurechnen.

Weitere Besonderheiten:
Für das ‚Bestehen‘ des Aufbauseminars müssen alle Einheiten absolviert werden. Wird eine Einheit verpasst, muss das Seminar komplett neu besucht werden. Dies gilt auch dann, wenn nur die 4. Sitzung versäumt wird. Vermeiden Sie deswegen zusätzliche Kosten und seien Sie zu allen Terminen anwesend. Die Beobachtungsfahrt findet zwischen der 1. und 2. Sitzung statt und ist keine Prüfung. Im Idealfall nehmen zwei weitere Kursteilnehmer an Ihrer Fahrt teil und nach jeweils einer halben Stunde wird gewechselt. Anschließend findet eine Besprechung der jeweiligen Fahrten statt.